Das Antragsverfahren
· Leistungen werden nur auf Antrag (Anruf reicht) bei der Pflegekasse durch den Pflegebedürftigen oder einen Bevollmächtigten gewährt
· Antrag für die Pflegeleistungen wird durch die Pflegekasse zugesandt
· Begutachtung erfolgt während eines Hausbesuches durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Feststellung der tatsächlich erbrachten Pflegeleistung
· die Ermittlung des Grades der Selbstständigkeit durch sechs verschiedene Module mit unterschiedlicher Gewichtung ist die Basis für die Festlegung der Pflegegrade
Einen Pflegeantrag stellen
Einen Antrag auf Pflegeleistungen können Sie erst stellen, wenn eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörung vorliegt. Bei der Antragstellung sind drei Fälle zu unterscheiden:
Sie sind gesetzlich krankenversichert
In diesem Fall wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse, denn diese ist zugleich Ihre Pflegekasse.
Sie sind privat krankenversichert
Sie verfügen über eine sogenannte private Pflegepflichtversicherung. Diese mussten Sie beim Eintritt in die private Krankenvollversicherung abschließen. Wahrscheinlich sind Sie bei derselben Versicherung pflegeversichert, bei der Sie auch krankenversichert sind. Teilen Sie der Versicherung in einem formlosen Schreiben den Pflegebedarf mit.
Sie haben neben der gesetzlichen Pflegeversicherung eine private Pflegezusatzversicherung (z. B. Pflegetagegeld)
Wenden Sie sich zuerst an Ihre Pflegekasse oder Ihre private Pflegepflichtversicherung. Wurde von dieser die Pflegebedürftigkeit festgestellt und durch einen Bescheid bestätigt, schicken Sie ein formloses Schreiben sowie eine Kopie dieses Bescheids an Ihre private Krankenversicherung. Sie wird sich daraufhin bei Ihnen melden.
Hinweis: Die Krankenkassen sind zur Pflegeberatung verpflichtet, die Versicherten haben ein Recht darauf und es ist kostenlos.